Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Abrechnung U nach Tagen / Std. › Re:Re: Abrechnung U nach Tagen / Std.
4.10.2012 um 12:07 Uhr
#24212
Arbeitszeit = Urlaubstag, egal ob 4 oder 8 oder wieviel Stunden auch immer zu arbeiten gewesen wären.
Auf Urlaubsverrechnung nach Stunden gibt es keinen Anspruch.