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9.5.2009 um 11:05 Uhr
#21329
Martin
Teilnehmer
Liebe Ilse!
die regelung: abfertigung bei eheschließung ist mir neu.
das muß wohl für landesbedienstete, oder für dienstnehmer deines krankenhaus gelten.
am besten erkundigst du dich bei der persoanlabteilung, bzw. gewerkschaft.
lg
martin