Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Abfertigung alt – Ratenzahlung – L16 › Re:Re: Abfertigung alt – Ratenzahlung – L16
20.7.2010 um 8:05 Uhr
#22945
biggi
Teilnehmer
Die einfachste Lösung ist, die Abfertigung beim Austritt voll zu versteuern und nur den Nettobetrag einzubehalten. Dadurch ist das L16 gleich beim Austritt vollständig und der DN abrechnungstechnisch abgeschlossen.
Ich habe eine Lohnart für „später auszuzahlende Abfertigung“, wo ich Nettobetrag der Raten eingebe.
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