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9.4.2009 um 23:19 Uhr
#17530
Hallo Brigitte!
Während des Präsenzdienstes war das DV beim alten Arbeitgeber aufrecht = volle Anrechnung.
Es ist richtig, dass die Wochenhilfe voll angerechnet wird, bei Karenzen nur die erste im Ausmaß von 10 Monaten, allerdings gibt es hier KV’s, die bessere Bestimmungen vorsehen.
LG