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30.1.2006 um 8:24 Uhr
#17372
Servus Alexander!
So wie Du es schilderst, ist folgende Lösung möglich:
Wenn die Arbeitszeit z.b. 38 Stunden/Woche beträgt, sammeln sich pro Woche 2 Mehrstunden an. (Mehrstundenteiler) ob hierfür ein Zuschlag gem. § 19 e Arbeitzzeitgesetz zusteht, sagt Dir der Kollektivvertrag.
Alle übersteigenden Stunden wären Überstunden (Überstundenteiler) mit 50% Zuschlag, bzw. anderen Zuschlägen lt. KV.
Der KV kann z.B. auch bestimmen, daß das Dienstverhältnis verlängert wird.
Grüsse
Martin