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23.1.2006 um 10:33 Uhr
#17359
Hallo Roland!
Danke für deine Information. Ich hätte noch eine Frage:
Wenn ich den DN abmelde und mit allen Ansprüchen abrechne und eine Wiedereinstellungsregelung vereinbare – unterliegt dann das „neue Arbeitsverhältnis“ der Abfertigung NEU (ab 1. oder 2.Monat?) oder Abfertigung alt (da nur 6 Monate Unterbrechung)?
LG
Brigitte