Re:Freistellung

#17359

Hallo Roland!

Danke für deine Information. Ich hätte noch eine Frage:
Wenn ich den DN abmelde und mit allen Ansprüchen abrechne und eine Wiedereinstellungsregelung vereinbare – unterliegt dann das „neue Arbeitsverhältnis“ der Abfertigung NEU (ab 1. oder 2.Monat?) oder Abfertigung alt (da nur 6 Monate Unterbrechung)?

LG
Brigitte