Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Abfertigung m. Anrechn.abgefertigter Vordienstzeiten › Re:Abfertigung – freiwillige Abfertigung
Hallo Gust!
Ohne auf die Einzelheiten einzugehen möchte ich folgendes anmerken:
Auch Dienstzeiten bei Dienstnehmerkündigung können angerechnet werden.
Laufende Prämien können mit einem 12 Monatsschnitt in die Abfertigung gerechnet werden.
Das AngG geht von einer 12-Monatsbetrachtung vor Endes des Dienstverhältnis aus.
Auf jeden Fall die Vordienstzeiten und Bestätigung das damals keine Abfertigung ausbezahlt wurde dokumentieren.
Vielleicht noch folgender Zusatz:
„Für falsche Angaben haftet der Dienstnehmer. Eventuelle Mehrkosten die sich aus falschen Angaben erbeben werden dem Dienstnehmer angelastet.“ … oder so ähnlich formuliert.
So kostet eine freiwillige Abfertigung der Firma nicht mehr an Lohnnebenkosten falls sich die Angaben des Dienstnehehmers als Unwahr herausstellen. Der FA-Prüfer kann u.U. die Angaben mit früheren L 16 überprüfen.