Re:Abfertigung – freiwillige Abfertigung

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#18605
Martin
Teilnehmer

    Hallo Gust!

    Ohne auf die Einzelheiten einzugehen möchte ich folgendes anmerken:

    Auch Dienstzeiten bei Dienstnehmerkündigung können angerechnet werden.

    Laufende Prämien können mit einem 12 Monatsschnitt in die Abfertigung gerechnet werden.
    Das AngG geht von einer 12-Monatsbetrachtung vor Endes des Dienstverhältnis aus.

    Auf jeden Fall die Vordienstzeiten und Bestätigung das damals keine Abfertigung ausbezahlt wurde dokumentieren.

    Vielleicht noch folgender Zusatz:
    „Für falsche Angaben haftet der Dienstnehmer. Eventuelle Mehrkosten die sich aus falschen Angaben erbeben werden dem Dienstnehmer angelastet.“ … oder so ähnlich formuliert.
    So kostet eine freiwillige Abfertigung der Firma nicht mehr an Lohnnebenkosten falls sich die Angaben des Dienstnehehmers als Unwahr herausstellen. Der FA-Prüfer kann u.U. die Angaben mit früheren L 16 überprüfen.