Antwort auf: Provisionszahlung

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#18407
mm

    hallo ingrid!

    (ich gehe davon aus, dass der dienstnehmer laufend provisionen erhalten hat) in diesem fall ist auch für die zeit der freistellung – meiner meinung nach – die provision zu bezahlen: nach dem grundsatz, dass der dienstnehmer ja bei feiertagen, urlaub, krankenstand…. wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden darf, als hätte er gearbeitet. ist die provision nicht genau ermittelbar, ist hier eine durchschnittsberechnung vorzunehmen.

    zumindest würde ich dies so sehen…. 😀

    schönen nachmittag!
    lg
    mm