Startseite › Foren › Laufender Bezug › Überstundenberechnung Arbeitszeitgesetzt und KV-Regelung › Antwort auf: Überstundenberechnung Arbeitszeitgesetzt und KV-Regelung
18.10.2006 um 9:33 Uhr
#18344
Ich möchte dazu noch folgendes ergänzen:
Wenn eine Schmutzzulage laut tatsächlichen Stunden der Verschmutzung und steuerfrei und auch SV-frei abgerechnet wird, dann handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung. Voraussetzung ist auch, dass die Bekleidung von DN selbst gereinigt wird.
Diese wäre dann nicht in die Schnittberechnung (Ausfallsprinzip) einzurechnen.
L.G.