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8.10.2006 um 18:30 Uhr
#18219
Hallo Sylvia!
Wahrscheinlich werdet Ihr durch die Satzung des BAGS dort hineinfallen.
Oder was sagt das BM?
Es gibt für den DN im § 41 BAGS die Wahlmöglichkeit welche Gehaltstafel angewendet werden soll.
Dafür braucht man eine Vergleichsrechnung, usw.
Im Prinzip gilt aber trotzdem der BAGS und sobald dieser besser ist als
der vorhergehende KV ist der BAGS anzuwenden.
(Anspruchsprinzip)
mfg
Peter