Antwort auf: Elternteilzeit nach Verlängerung der Karenz

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#18176

Liebe Iris,

in meiner gerade Online gestellten Antwort ist versehentlich ein „verirrter“ Textteil aus Ihrer Frage („Verlängerung – Elternteilzeit in Anspruch nehmen = von 38 Std. auf 20 Std. bis zum 7. Geburtstag des Kindes.“) enthalten (am Ende des Textes). Dieser hat sich bei meiner Beantwortung hineingeschwindelt und hat daher keine nähere Bedeutung.

Schöne Grüße,
Rainer Kraft