Antwort auf: Hausbesorger

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Liebe Viktoria,

nach meinem (im Bereich der Hausbesorger allerdings nicht allzu tiefgehende) Wissen 😆 ist für Hausbesorger weder gesetzlich noch in Entgeltverordnungen des Landeshauptmannes noch in Mindestlohntarifen ein Jubiläumsgeld vorgesehen.

Möchte der Dienstgeber trotzdem ein Jubiläumsgeld zahlen, ist dies natürlich auf freiwilliger Basis möglich. Die Höhe kann infolge des freiwilligen Charakters der Dienstgeber festlegen, ohne irgendwelchen zwingenden Vorschriften unterworfen zu sein.
Zur Orientierung bzw als Anregung könnte man sich beispielsweise an den Jubiläumsgeldregelungen wichtiger Branchen-Kollektivverträge anhalten, die zB oft nach 20 (teilweise aber auch erst nach 25) Dienstjahren 1 Monatsgehalt/Monatslohn vorsehen, nach 35 Dienstjahren 1,5 Monatsgehälter/Monatslöhne (manchmal auch 2 Monatsgehälter/Monatslöhne) etc.

Hinsichtlich Beitragsbehandlung in der Sozialversicherung ist erforderlich, dass eine seitens der Gebietskrankenkassen anerkannte „jubiläumswürdige“ Dienstzeit vorliegt. Dies ist bei Dienstnehmerjubiläum von 20 Dienstjahren der Fall und danach im 5-Jahres-Rhythmus (also 20, 25, 30, 35, 40 Dienstjahre etc). Bei Firmenjubiläum ist es ein klein wenig anders, dort ist zwar ebenfalls bei 20 und 25 Jahren ein beitragsfreies Jubiläumsgeld möglich, danach aber nur bei Jahren, die ein Vielfaches von 10 oder 25 betragen. Im Detail finden Sie das in den einschlägigen Infos der Gebietskrankenkassen.

Dass die Jubiläumsgeldzahlung freiwillig erfolgt, ist für die Sozialversicherungsfreiheit nicht schädlich, schließlich ist im § 49 Abs 3 ASVG von „Jubiläumsgeschenken“ die Rede.

Schöne Grüße,
Rainer Kraft