Antwort auf: Reisezeit – Arbeitszeit

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#17865

Hallo Wups,

in der Entscheidung OGH 17.3.2004, 9 ObA 109/03z geht es um einen Arbeiter, der als Maurer immer wieder auf unterschiedlichen Baustellen beschäftigt wurde. Der Arbeiter verlangte vom Arbeitgeber die Abgeltung der Fahrtzeit für die Fahrten vom Wohnort zur Baustelle und retour.
Der OGH hat den Anspruch verneint, weil bloße Wegzeit vorliegt (=keine Arbeitszeit), nicht aber Reisezeit.
Der OGH wörtlich:
„Wegezeit“ ist jene Zeit, die der Arbeitnehmer für den Weg von der
Wohnung (oder der sonstigen Stätte, an der er gerade Freizeit
verbringt) zur Arbeitsstätte und zurück benötigt. Sie zählt nicht zur
Arbeitszeit… Davon zu unterscheiden sind die – zur (zu entlohnenden) Arbeitszeit zählenden – „Reisezeiten“ (Dienstreisen). Dabei handelt es sich um Zeiten, in denen der Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers
vorübergehend seinen Dienstort (seine Arbeitsstätte) verlässt, um an
anderen Orten seine Arbeitsleistung zu erbringen, sofern der
Arbeitnehmer während der Reisebewegung keine Arbeitsleistung zu
erbringen hat (§ 20b Abs 1 AZG).

LG,
Lisa