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14.3.2006 um 20:39 Uhr
#17485
Teilnehmer
Liebe Anna!
Deine Angestellte, die im Februar ausscheidet:
Unter welchem Titel bekommt Sie die Nachzahlung? Und so wäre sie auch aufgerollt abzurechnen.
Wenn sie keinen Anspruch auf die Nachzahlung hat, wäre eine freiwillige Abfertigung denkbar… 💡
Alles (un)klar?
Martin