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12.1.2006 um 18:21 Uhr
#17333
Hallo Uschi,
ein Betriebsurlaub kann nur mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden oder schon im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Man kann die Dienstnehmerin nicht zwingen 3 Wochen Urlaub im August zu konsumieren. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass der Urlaub im Mai genehmigt wird und vom Betriebsurlaub 1 Woche der Arbeitgeber übernimmt 🙂
Liebe Grüße
Claudia