Antwort auf: Verstoss gegen die Krankenmeldung im Kündigungsmonat

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#17329

Hallo!

Einfach Abmeldung vorzeitiger Austritt wäre ein großes Risiko.
Man hätte den DN anschreiben können, seine Arbeit sofort aufzunehmen während der Kündigungsfrist oder den Hinderungsgrund bekannzugeben. Sollte keine Mitteilung bis zum ………….. (ca. 3-4 Tage) einlangen wäre eine fristlose Entlassung.

Eine Auffordung zur Vorlage der Krankmeldung sollte am Besten auch im Dienstvertrag stehen und es muß außerdem einmal dazu aufgefordert werden. Wenn dann noch keine Krankmeldung folgt, dann kann man die Tage der Säumnis kürzen.

Liebe Grüße
Ulrike