Allgemeines, News
Schreibe einen Kommentar

Konventional­strafe trotz rechtsunwirksamer Konkurrenz­klausel

Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Wenn der Arbeitnehmer aufgrund der konkreten Kenntnisse der Kundenbeziehungen gezielt Kunden abwirbt, so ist eine Konventional­strafe dem Arbeitgeber auch dann zuzusprechen, wenn die verein­barte Konkurrenz­klausel rechtsunwirksam ist, weil die Verhinderung solcher Praktiken der berechtigte Kern der Konkurrenz­klausel ist. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Der ganze Artikel (PV-Info 9/2019, 8) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.