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Behandlung von Sachbezügen im Krankenstand – der Blick von leistungs­rechtlicher Seite

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Voraussetzung für GKK-Geldleistung

Damit der Dienstnehmer von der Gebietskrankenkasse (GKK) Krankengeld erhält, ist unter anderem vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld auszustellen (siehe § 361 Abs 3 ASVG). Daran hat sich auch im Zeitalter der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) nichts geändert, zumal auf dieser Bescheinigung viele Informationen an die GKK gemeldet werden (zB Beginn des Arbeitsjahres, Rechtsgrundlage der Entgeltfort­zahlung, Vorerkrankungen usw), die der GKK durch die neue mBGM (noch) nicht zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Selbstabrechner­verfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibe­verfahren. Ein Beitrag von Christian Artner.

Der ganze Artikel (PV-Info 5/2019, 7) als PDF und bei Lindeonline.

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