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Versteuerung der Teilabfindung des Pensions­anspruchs eines Rechtsanwalts

(Bild: © iStock)

Im Hinblick darauf, dass dem Rechtsanwalt bei Pensionsantritt laut Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien Teil B ein Rechts­anspruch auf Teilabfindung seiner Zusatzpension eingeräumt wird, ist der Abfindungs­betrag mit dem begünstigten Steuersatz gemäß § 67 Abs 4 Teilstrich 1 EStG zu versteuern. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

§ 67 Abs 4 EStG knüpft an Bundes- und Landes­gesetze sowie Satzungen der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen an, soweit darin „Abfertigungen“ und „Ablösungen“ von Pensionen sowie „Abfindungen“ geregelt sind.

Der ganze Artikel (PV-Info 9/2017, 10) als PDF und bei Lindeonline.

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