Sonderzahlung Zahnarzt

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  • #16764
    martina.brinnich
    Teilnehmer

    ich hätte eine Frage zum Thema Sonderzahlung bei den Zahnärzten
    anbei der Text aus dem KV. Unsere Mitarbeiterin hat im Mai die Stunden erhöht
    muss ich eine Mischsonderzahlung machen – aufgrund dessen es keine Regelung gibt – oder den Bezug zum Zeitpunkt der Auszahlung

    § 19
    Sonderzahlung
    1. Den Angestellten gebührt in jedem Kalenderjahr eine Sonderzahlung
    im Ausmaß von 2 Monatsgehältern inklusive
    Gefahrenzulage, wobei die 1. Hälfte bei Antritt des Urlaubes,
    spätestens am 1. Juli, die 2. Hälfte am 1. Dezember fällig
    wird. Den während eines Kalenderjahres austretenden oder
    eintretenden Angestellten wird der aliquote Teil dieser Sonderzahlung
    bezahlt; ein während des Jahres ausbezahlter Teil
    dieser Sonderzahlung ist auf den aliquoten Teil anzurechnen.

    Vielen Dank im voraus.

    lg Martina brinnich

    #24905
    Martin
    Teilnehmer

    Bei Unklarheiten bei der Auslegung vom Kollektivvertrag kannst Du die Ärztekammer (-> Fachverband Zahnärzte) fragen.

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