Kündigung im Krankenstand

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  • #16904
    kk2206
    Teilnehmer

    Ein Angestellter Anspruch 6 Wochen voll, 4 Wochen halb wurde im Krankenstand gekündigt.

    1. Erkrankung 10.02. – 14.02.2016 => 5 Tage
    Folgeerkrankung 12.07. bis laufend.

    gekündigt wurde der DN mit einem Arbeitsrechtlichen Ende von 15.09.2016

    lt. A+E Bestätigung steht halber Anspruch bis 20.09. zu. ich komme lt. meiner Rechnung immer nur auf den 15.

    12.07. – 31.07. => 20 AT
    01.08.2016 bis 18.08.2016 Restl. 17 Tage (davon 1 Feiertag)
    19.08. – 31.08. => 13 Tage 1/2
    01.09. bis 15.09. => 15 Tage 1/2

    auch der Herr von der Kasse hat gemeint, der 20. ist korrekt. ich müsse die Ersterkrankung hinten anhängen. ich steh leider auf der Leitung.

    in den 2. Anspruch komme ich aus meiner Sicht ja nicht, weil es ja ein langer Krankstand ist, oder????

    bitte um Hilfe 🙂

    danke
    lg karin

    #25104
    MaHa
    Teilnehmer

    Die 20 AT + 17 AT ergeben erst 37 AT, also hat er noch mal 5 Tage die vom Folgeanspruch zum Auffüllen auf die 42 AT verwendet werden, anzuhängen sind, da der Dienstnehmer insgesamt 42+28 AT am Stück Entgeltpflichtig krank sein darf bevor kein Entgeltanspruch mehr besteht.
    Daher ist der 20.09. korrekt.

    #25105
    kk2206
    Teilnehmer

    aber wir sind doch im ersten Halben Jahr und somit zählt der erste Krankenstand doch dazu, oder???? der 2. ist ja die Folgeerkrankgung.

    #25106
    MaHa
    Teilnehmer

    Die ersten 5 Tage zählen insofern, dass der 100% Entgeltanspruch aufgebraucht ist.
    Der Dienstnehmer bekommt nicht 5 Tage länger 100%, sondern nur für diese 5 Tage die er vorher schon verbraucht hat, im aktuellen Krankenstand aber auf die 42+28 Tage „fehlen“, noch das reduziertes Entgelt. In dem Fall 50% (halber Anspruch von 100%).
    lt. GKK ist dieses Vorgehen korrekt. Aber evtl. hat jemand anderes einen anderen Zugang zur Thematik.

    #25107
    kk2206
    Teilnehmer

    ich versteh das leider noch immer nicht… 😯

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