Elternteilzeit nach Ende der Karenz

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    Hallo zusammen!

    Wir haben eine DN, die uns mit ihrer Wankelmütigkeit schon etwas in den Wahnsinn treibt 🙁

    Ursprünglich hatte die DN (ihr Kind wurde am 27.01.15 geboren, die Schutzfrist nach der Geburt endete am 06.04.15) eine Karenzmeldung bis Anfang 2016 abgegeben, dann eine Verlängerung bis Ende August 2016, dann wollte sie mit 01.07. wieder starten – hinfällig, dann mit 01.08. – hinfällig 🙁

    Aktueller Stand ist nun der, dass sie einen Antrag auf Elternteilzeit (datiert mit 14.07.16) geschickt hat – für Beginn 01.09.16., Dauer 1 Jahr.
    Grundsätzlich bestünde zwar ein gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit, da sie alle Voraussetzungen erfüllt, außer jener der fristgerechten Meldung –> die Mindestfrist von 3 Mo gem. § 15j Abs 4 MSchG hat sie mit ihrem Antrag vom 14.07.16 nicht eingehalten.
    D.h. für einen Dienstantritt 01.09. bestünde eigentlich nur die Möglichkeit der Vereinbarung einer Teilzeit, ein gesetzlicher Anspruch ihrerseits ohne unsere Zustimmung ist nicht gegeben – sehe ich das richtig?
    Wenn wir keine Einigung für eine „normale“ Teilzeit erzielen, dann müsste die DN von sich aus aktiv werden, d.h. uns klagen. Stimmt das?

    Aufgrund der Wankelmütigkeit der DN befürchten wir allerdings, dass sie wieder alles umschmeißt und ihren Antrag korrigiert – uns zB wieder eine Verlängerung der Karenz schickt und einen Antrag auf Elternteilzeit mit Beginndatum z. B. 01.11. 16 – Wäre das legitim?

    Wie sollen wir hier am besten vorgehen?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen!! 🙂
    LG
    Sonnenblume

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