Auszahlung Reisekosten ohne KV

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  • #16789

    Hallo,

    folgendes Problem. Grundsätzlich gilt für die Angestellten der KV Werbung, welcher auch die Reisekostenersätze regelt. Für die Arbeiter gibt es jedoch keinen KV. Da die Arbeiter jedoch meistens auf verschiedenen Events in ganz Österreich arbeiten, welcher ein anderer Arbeitsort ist, als im DV geregelt, wie ist hier mit den Diäten umzugehen? Müssen Diäten bezahlt werden? Momentan ist es so, dass KM-Gelder ausbezahlt werden, jedoch Diäten nicht.

    Vielen Dank im Voraus!

    LG

    #24948
    Martin
    Teilnehmer

    Diäten müssen nicht bezahlt werden.
    Jedoch ist der Dienstgeber laut ABGB verpflichtet eventuelle Mehrkosten aus dem Dienstverhältnis zu tragen.
    D.h. Bei Nichtzahlung der Diäten, könnte gestritten werden ob die Wurstsemmel am Einsatzort mehr kostet. = Mehrkosten.
    Achtung: Ohne KV können Diäten nur nach § 26/4 gezahlt werden.

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