Alle Artikel in: Sonderzahlung

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Berechnung der Zuver­dienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Wer einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezieht und daneben seine selbständige Tätigkeit weiter ausübt, muss die Einhaltung der Zuver­dienstgrenze beachten. Für die Berechnung der Zuver­dienstgrenze werden nicht nur die Einkünfte laut Einkommen­steuerbescheid herangezogen, bis Ende 2011 wurden diese Einkünfte um die im Jahr des Bezugs vorgeschriebenen Sozial­versicherungsbeiträge erhöht. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.

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Familienzeit­bonus – oder: Vätern extra schwer gemacht!

Als Familienzeit im Sinne des § 2 Abs 4 FamZeitbG versteht man den Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen, in dem sich ein Vater aufgrund der kürzlich erfolgten Geburt seines Kindes ausschließlich seiner Familie widmet und dazu die Erwerbstätigkeit unterbricht, keine andere Erwerbstätigkeit ausübt, keine Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung sowie keine Entgeltfort­zahlung aufgrund von oder Leistungen bei Krankheit erhält.

Steuerliche Angemessenheit einer Schmutz­zulage

Unabhängig von den kollektiv­vertraglichen Regelungen obliegt es der Abgabenbehörde, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahren­zulagen steuerlich neben dem Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Der Angemessenheits­prüfung wohnt ein Element der Schätzung inne, weshalb bei erheblichen Abweichungen von der (Schätzungs-)Bandbreite eine steuerliche Kürzung der Zulagen vorzunehmen ist. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Verfassungsgerichtshof VfGH

VfGH: Geltendmachung des Anspruchs auf Todfallsabfertigung

Den Bedenken des antragstellenden Gerichtes, wonach im System „Abfertigung neu“ andere Regeln gelten als im System „Abfertigung alt“ und dadurch eine unzulässige Ungleichbehandlung bewirkt würde, ist entgegenzuhalten, dass der Gleichheitssatz weder einen Schutz vor Gesetzesänderungen bietet noch dem Gesetzgeber Grenzen auferlegt, die ihn bei seiner Entscheidung über das „Ob“ der Gesetzesänderung in irgendeiner Weise beschränken würden, sofern nur das Gesetz in der geänderten Fassung den Anforderungen des Gleichheitssatzes entspricht.

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Wegfall der Bonus-Malus-Regelungen

Da die festgelegten Zielwerte hinsichtlich der Beschäftigung von älteren Dienstnehmern zum Stichtag 30. 6. 2017 überschritten wurden, wurden nun auch die gesetzlichen Regelungen zum nicht in Kraft getretenen Bonus-Malus-Modell einschließlich der Informations- und Beratungs­pflichten der Wirtschaftskammern mit 30. 6. 2018 im Rahmen des Budgetbegleit­gesetzes 2018 aufgehoben.