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Heimarbeitstarif für das Verpacken von Waren durch Heimarbeiter

Auf die Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen Heimarbeitszuschlag von 10 %. Dieser ist gesondert auszuweisen. (Bild: © iStock) Auf die Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen Heimarbeitszuschlag von 10 %. Dieser ist gesondert auszuweisen. (Bild: © iStock)

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 20. 7. 2017 nach Durchführung einer Senatsverhandlung einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiter erlassen, welcher in BGBl II 2017/195, ausgegeben am 21.7.2017, kundgemacht wurde.

Dieser Heimarbeitstarif ist ab 1. 4. 2017 gültig. Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind demnach nach dem am 27. 3. 2017 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 8 Euro zu berechnen.

Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen Unkosten-/Heimarbeitszuschlag von 10 %. Dieser ist gesondert auszuweisen. Weitere Regelungen der Verordnung betreffen die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration.

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