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KV-Abschluss für das Textilgewerbe

Textilgewerbe: Erhöhung der KV-Löhne um 1,9 % in den Lohngruppen 1 bis 6. (Bild: © iStock) Textilgewerbe: Erhöhung der KV-Löhne um 1,9 % in den Lohngruppen 1 bis 6. (Bild: © iStock)

Die Gewerkschaft PRO-GE berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die im Textilgewerbe beschäftigten Arbeiter, wobei folgende Vereinbarung erzielt wurde: Erhöhung der KV-Löhne um 1,9 % in den Lohngruppen 1 bis 6; Erhöhung der KV-Löhne um 1,7 % in den Lohngruppen 7 bis 12; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,9 %; Reform des Rahmenkollektivvertrages sowie die Neugestaltung bzw Vereinheitlichung der Lohntafeln. Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. 6. 2017 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

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